161118_FROHNAU_MAGAZIN#6_web.pdf
							
                                2016 - NR.6 - FRohNau-beRliN.De / serVIce & rechtservice & recht – änderungen 2017das Jahr neIgt sIch langsam dem ende zu und das neue brIngt eInIgewIchtIge Veränderungen mIt sIch. Im Folgenden eIn paar Im ÜberblIcK:u Das erfreulichste für Arbeitnehmer y Der Beitragssatz zur Pflegeversiche- { Ab dem Steuerjahr 2017 gelten neuevorweg. Dienstag, der 31.10.2017,ist anlässlich des Reformationsjubilä-ums einmalig bundesweit ein Feiertag.v Der Grundfreibetrag erhöht sich ab2017 von 8.652 EUR auf 8.820 EUR.w Der Mindestlohn steigt von 8,50EUR auf 8,84 EUR.x Auch das Kindergeld steigt.1. und 2. Kind von 190 EUR auf192 EUR, 3. Kind von 196 EUR auf198 EUR, ab dem 4. Kind von 221EUR auf 223 EUR.Der Kinderfreibetrag erhöht sich von4.608 EUR auf 4.716 EUR in 2017.rung steigt um 0,2 Prozentpunkte auf2,55 bzw. 2,8 Prozent für Kinderlose.z Bisher waren Steuerpflichtige, die eineSteuererklärung eingereicht haben undZuwendungen als Sonderausgabegeltend machen wollten, verpflichtetdie Nachweise in Form von Spenden-bescheinigungen mit der Erklärungeinzureichen. Dies ändert sich ab 2017.Die Nachweise sind nur auf Aufforde-rung des Finanzamtes einzureichen.Fristen für Steuererklärungen: Diesemüssen dann erst bis zum 31. Juli desFolgejahres beim Finanzamt eingehen.Wird ein Steuerberater beauftragt, hatdieser künftig bis zum 28. / 29. Febru-ar des übernächsten Jahres Zeit. DieseFristen sind aber erstmals für die Steu-ererklärung 2018 anzuwenden. Mit derVerlängerung der Abgabefristen werdenauch die Verspätungszuschläge neu ge-regelt. Künftig müssen mit der Steuer-erklärung auch keine Belege mehr ein-gereicht werden. Das Finanzamt kanndie Unterlagen aber bei Bedarf anfor-dern. Damit wird aus einer Belegvorla-gepflicht eine Belegvorhaltepflicht. WerSpenden und Mitgliedsbeiträge als Son-derausgabe steuerlich geltend machenmöchte, musste bisher einen Nachweismit der Steuererklärung vorlegen. BeiSpenden bis 200 Euro genügte ein ver-einfachter Nachweis, darüber hinausmusste eine Spendenbescheinigung vor-gelegt werden. Ab 2017 müssen dannerst nach Aufforderung des FinanzamtesNachweise eingereicht werden.SteuerberaterMaria Frantsuzova & Regina AlbrechtZeltinger Platz 11, 13465 Berlin,Tel: 030.769068 40Öffnungszeiten:Montag – Donnerstag08:30–17:00 UhrFreitag08:30–14:00 UhrNach Terminvereinbarung sind auchHausbesuche möglich!alBReCHT & FRanTzusovaSTEUERBERATERSteuerliche Beratung und Steuererklärungen speziell für:- Renten Einkünfte- Grundstücks-Eigentümer (Vermietung / Verpachtung)- Buchhaltung für freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit- Lohn- und Gehaltsabrechnung- Unternehmensgestaltung- sowie Erbschaft- und Schenkung-Steuerzeltinger Platz 11 / 13465 Berlin / Tel: 030.769 068 40 / Fax: 030.401 92 44www.steuerberatung-kanzlei-albrecht.deOPTIKHAUS FROHNAU · Zeltinger Platz 7 · 13465 BerlinTelefon 030|401 03 567 www.optikhaus-frohnau.de12